AGBs Zimmer
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zimmerbuchung
Unsere AGBs unterliegen NICHT den Österreichischen Hotelvertragsbedingungen
Mit Zustandekommen des Beherbergungsvertrages (Reservierungsbestägung) erkennt der Gast, unter Ausschluss der ÖHVB, des IPRG, EVÜ, sowie UN-Kaufrechts, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich wie folgt an:
§ 1 Buchung/Belegung/Beschädigung
Die Anzahlung in Höhe von 4 Tagen x Personenzahl muss innerhalb in der von uns genannten Zahlungsfrist auf das Konto bei der Raiffeisenbank Paznaun/Ischgl, IBAN: AT 4536248 000 000 30122 SWIFT/BIC: RZTIAT22248 eingegangen sein, andernfalls wird der Vertrag automatisch storniert. Bei Kurzreisenden (bis 4 Tage) ist der volle Preis in der von uns bekannt gegebenen Frist fällig.
CHECK-IN ist gegen 15.00h möglich.
CHECK-OUT muss spätestens um 10.00h erfolgen. Bei Zuwiderhandlung hat der Vermieter das Recht, eine weitere Nacht in Rechnung zu stellen. Für den hieraus entstehenden Schadenersatzanspruch des Vermieters und der nachfolgenden Gäste, haftet der zu Unrecht verbleibende Gast.
Kostenlose Stornierung: Stornierungen müssen vom Gast schriftlich und unverzüglich mitgeteilt werden! Bis zu 16 Wochen VOR Anreisetermin kann der Vertrag einseitig, ohne Angaben von Gründen, storniert werden.
- Diese ist jederzeit - einseitig, innerhalb der genannten An.- respektive Zahlungsfrist möglich.
- Bei schwerem Unfall mit ärztlichem Attest (gilt nur für die betroffene Person).
- Bei Todesfällen im direkten Verwandtschaftsverhältnis.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wir empfohlen (z.B. Europäische Reiseversicherung www.europaeische.at)!
Zahlungspflichtige Stornierung:
Storniert der Gast den Vertrag nach Anzahlungs- bzw. Vollpreiseingang, wird dieser bis zur anderweitigen Zimmervergabe einbehalten. Für den dafür anfallenden Aufwand wird ein 1 Buchungstag berechnet. Gelingt die anderweitige Vergabe nicht, wird die volle Summe über den gebuchten Zeitraum fällig. Bei Einzelbelegung eines Doppelzimmers wird der volle Zimmerpreis fällig. Bei späterer An- bzw. früherer Abreise wird der volle Preis für den gebuchten Zeitraum ohne Abzüge berechnet. Eine Untervermietung ohne Absprache mit den Eigentümern ist untersagt, ebenso die Aufnahme hausexterner Personen.
Die Zimmerbelegung erfolgt ab 15.00h bis 19.00h. Bei späterer Anreise ersuchen wir um Nachricht, ansonsten sich anderweitige Zimmervergabe vorbehalten wird. Am Abreisetag müssen die Zimmer bis 10.00h vollständig und ordnungsgemäß geräumt sein. Etwaige Beschädigungen sind unverzüglich zu melden und in unserem Haus cash zu liquidieren.
Waschen und bügeln von Kleidung, präparieren von Ski/Snowboards ist in den Gästezimmer und in den Ferienwohnungen verboten. Ebenso ist das Kochen von Speisen in den Hotelzimmern verboten. Diese Räume sind nicht dafür konzipiert! Die Gefahr von Schimmelbildung und Auslösen des Brandalarms ist zu hoch. Die entsprechenden Elektrogeräte werden von den Vermietern bis zur Abreise konfisziert (Österreichische Brandschutzbestimmungen).
Reinigung der Zimmer: an 6 Tagen / Dienstags erfolgt keine Reinigung (Ausnahme an Abreisetagen).
§ 2 Zahlungsmittel
Als Zahlungsmittel werden ausschließlich EC, Mastercard, VISA und Bargeld (nur EURO) akzeptiert. Die Hotelrechnung ersuchen wir aus organisatorischen Gründen einen Tag vor Abreise zu begleichen.
§ 3 Nachtruhe/Kündigung
Im und vor dem Haus ist eine unbedingte Nachtruhe von 21.00h bis 8.00h durch den Gast einzuhalten. Nachtruhe bedeutet gebührliches Verhalten ohne Lärmbelästigungen oder sonstiges inakzeptables Benehmen. Bei wiederholtem oder einmal gröblichem Verstoß, wird der Vertrag durch die Eigentümer ohne Abmahnung fristlos gekündigt.
Der Gast hat hiernach unverzüglich die Restsumme ohne Abzug zu zahlen und das Zimmer bzw. Haus innerhalb von 30 Minuten zu verlassen. Die gleiche Rechtsfolge tritt ein, im Falle der Gast eine den Eigentümern nicht gemeldete Person eigenständig aufnimmt oder unterbringt.
§ 4 Zimmerschlüssel/Verlust
Die Zimmerschlüssel, die sowohl für die zwei Haustüren, Ski- und Schuhraum passen, sind immer sorgsam bei sich zu tragen. Der Gast läuft sonst Gefahr - vor allem nachts - nicht ins Haus zu gelangen. Bei Schlüsselverlust haftet der Gast vor Ort cash (siehe Preisliste).
§5 Kinder/Ermäßigungen
Kinderermäßigungen gelten ausschließlich für die 3. Person in einem Doppel.- bzw. Dreibettzimmer. Von 0 bis 2 Jahre werden 60 %, von 3 bis 5 Jahre 50 % und von 6 bis 12 Jahre 10 % gewährt. Ab 13 Jahre und jeder Erwachsene im Doppelzimmer erhält 4 % Ermäßgung.
§ 6 Tiere
Das Mitbringen von Katzen und anderen Tieren ist nicht erlaubt. Hunde nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Eigentümer. Grundvoraussetzung zur Aufnahme eines Hundes, ist eine gültige Haftpflichtversicherung. Es darf kein aggressiver und/oder “beißfreudiger“ Hund sein. Hündinnen dürfen sich nicht in der “hitzigen“ Phase befinden. Das Zimmermädchen muss jederzeit, gefahrlos, das Zimmer betreten können. Er muss stubenrein sein. Bevor der Hund das Haus betritt, ist dieser REGELMÄSSIG zu säubern (Salz, Schnee, Erde, etc.). Hunde dürfen nicht in den Frühstücksraum und in die Sauna mitgenommen werden. Hunde haben in den Betten nichts verloren! Das Benutzen der Betten ist nicht erlaubt. Hundehandtücher, Körbchen, etc. hat der Hundehalter mitzubringen. Bitte halten Sie sich an die Hundeverordnung der Gemeinde Ischgl. Zum Beispiel Leinenpflicht, Maulkorbpflicht in Seilbahnen, Bus, etc., Gassisäcke an den jeweiligen Stationen entsorgen. Kümmern Sie sich um Ihr Tier und lassen es nicht stundenlang alleine. Einsperren in das Auto geht gar nicht. Auch im Urlaub steht das Tierwohl an erster Stelle!
§ 7 Sauna
Die Sauna wird auf Voranmeldung am Sonntag, Dienstag und Donnerstag von 17.00h bis 19.00h aufgeheizt. Eintragung im Saunabuch bei der Rezeption erforderlich. Handtücher sind vorhanden. Schlappen sind auf Wunsch an der Rezeption erhältlich.
§ 8 Vergessene Gegenstände/Ausrüstung
Es werden nur Wertgegenstände (Geld, Schmuck, Schlüssel, Papiere udgl.), ohne Gewähr, gegen Kostenerstattung, nachgesendet. Keine Textilien oder Skiausrüstungen.
§ 9 Höhere Gewalt / Naturereignisse
Ist dem Gast die Anreise durch höhere Gewalt unmöglich, trägt er bei Nichtbelegung seiner gebuchten Räumlichkeiten bzw. Zeit, 50% des vereinbarten Entgelts (= Risikoteilung). Müssen seine gebuchten Räumlichkeiten aus o.g. Gründen weiter an die verbleibenden Gäste vermietet werden, entfällt für diesen Zeitraum seine Zahlungspflicht.
§ 10 Salvatorische Klausel / Gerichtsstand
Sollte eine der Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die übrigen bestehen. Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen (ABGB). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz des Betriebes.
Bitte teilen Sie uns unbedingt einen Tag vor Anreise Ihre Ankunftszeit mit!
Dies ist für die Organisation dringend notwendig.